Quereinstieg

Quereinstieg in den Sicherheitsdienst

Viele unserer Kolleginnen und Kollegen kommen aus anderen Berufen. Hier lesen Sie, welche Nachweise das Gesetz verlangt und wie der Weg zu uns aussieht.

Willkommen

Auch ohne Erfahrung

Quereinsteiger und Berufseinsteiger sind bei uns willkommen. In der Anfangsphase entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Aus- und Fortbildungsplan.

Sie werden qualifiziert eingewiesen und eingearbeitet, und diese Zeit ist vergütet. Für Schulungen und Trainings gibt es bei uns einen eigenen Bereich Personalentwicklung.

§ 34a GewO

Was das Gesetz verlangt

Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, braucht nach § 34a der Gewerbeordnung einen Nachweis bei der Industrie- und Handelskammer. Welcher Nachweis nötig ist, hängt von der Tätigkeit ab.

Einstieg

Unterrichtung

40 Unterrichtsstunden bei der IHK zu Recht, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik. Die Unterrichtung endet ohne Prüfung. Sie reicht für viele Aufgaben im Objektschutz und am Empfang.

Für bestimmte Aufgaben

Sachkundeprüfung

Eine Prüfung vor der IHK mit schriftlichem und mündlichem Teil. Das Gesetz schreibt sie zum Beispiel für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlass bei Diskotheken vor.

Wer eine Ausbildung als Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit, die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft oder den Meister für Schutz und Sicherheit hat, braucht keine zusätzliche Sachkundeprüfung.

Ihr Weg

So kommen Sie zu uns

Die Schritte vor dem ersten Einsatz. Wie lange sie dauern, hängt auch von IHK und Behörden ab.

  1. 1

    Kurz bewerben

    Name und Telefon reichen. Sagen Sie uns, ob Sie schon eine Unterrichtung oder Sachkunde haben.

  2. 2

    Gespräch

    Wir sprechen über passende Stellen und darüber, welcher Nachweis für Sie der richtige ist.

  3. 3

    Nachweise

    Unterrichtung oder Sachkunde bei der IHK, dazu ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

  4. 4

    Anmeldung

    Wir melden Sie im Bewacherregister an. Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit, danach geht es los.

Checkliste

Was Sie außerdem brauchen

  • Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Einen Erste-Hilfe-Nachweis oder die Bereitschaft, ihn zu erwerben
  • Für den Revierdienst den Führerschein Klasse B
  • Für manche Objekte die Bereitschaft zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung

Was genau eine Stelle verlangt, steht in der jeweiligen Anzeige. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an: 030 411 984 11.

FAQ

Fragen zum Einstieg

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 030 411 984 11 oder schauen Sie in alle häufigen Fragen.

Was ist die Unterrichtung nach § 34a GewO?

Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, braucht nach § 34a der Gewerbeordnung mindestens eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden und endet ohne Prüfung. Welche Qualifikation eine Stelle verlangt, steht in der jeweiligen Anzeige.

Wann brauche ich die Sachkundeprüfung?

Für bestimmte Tätigkeiten schreibt § 34a GewO die Sachkundeprüfung vor der IHK vor, zum Beispiel für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlass bei Diskotheken. Ob eine Stelle sie verlangt, steht in der Anzeige.

Was ist die Bewacher-ID?

Alle Beschäftigten im Bewachungsgewerbe werden im bundesweiten Bewacherregister geführt und erhalten dort eine Bewacher-ID. Haben Sie schon eine, nennen Sie sie uns gern. Wenn nicht, melden wir Sie nach Ihrer Einstellung an.

Brauche ich ein Führungszeugnis?

Ja. Für die Arbeit im Sicherheitsdienst setzen wir ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis voraus. Für manche Objekte kommt eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung hinzu, das steht dann in der Anzeige.

WIKING Sicherheit: Wir machen das. Sicherheit.

Kontakt

Fragen zum Einstieg?

030 411 984 11Unser Personalteam berät Sie gern, welcher Weg für Sie passt.