
Häufige Fragen
Antworten zu Bewerbung, Voraussetzungen nach § 34a GewO, Bezahlung, Arbeitszeiten und Einsatzorten.
Bewerbung
Brauche ich für die Bewerbung Unterlagen?
Für die Kurzbewerbung reichen Name und Telefonnummer. Ihren Lebenslauf können Sie gleich als Foto oder PDF mitschicken oder später per E-Mail an jobs@wiking-karriere.de nachreichen. Ein Anschreiben brauchen wir nicht.
Kann ich mich mit dem Handy bewerben?
Ja. Das Formular und der Kontaktassistent funktionieren auf dem Handy. Ihren Lebenslauf können Sie dabei direkt mit der Kamera fotografieren oder eine Datei auswählen, bis zu 5 Dateien mit zusammen 15 MB.
Bildet ihr aus?
Ja. Wir bilden im Sicherheitsdienst aus, als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahre) oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre). Welche Plätze frei sind, sagt Ihnen unser Personalteam.
Kann ich mich auch initiativ bewerben?
Ja. Wenn keine passende Stelle ausgeschrieben ist, bewerben Sie sich einfach initiativ. Sagen Sie uns, in welcher Region und in welchem Bereich Sie arbeiten möchten.
Wie erreiche ich das Personalteam?
Telefonisch unter 030 411 984 11 oder per E-Mail an jobs@wiking-karriere.de. Über den Kontaktassistenten können Sie auch um einen Rückruf bitten.
Wohin schicke ich eine Bewerbung per Post?
An die WIKING Sicherheit und Service GmbH, Karrierecenter, Louis-Blériot-Str. 5, 12487 Berlin.
Voraussetzungen
Was ist die Unterrichtung nach § 34a GewO?
Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, braucht nach § 34a der Gewerbeordnung mindestens eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden und endet ohne Prüfung. Welche Qualifikation eine Stelle verlangt, steht in der jeweiligen Anzeige.
Wann brauche ich die Sachkundeprüfung?
Für bestimmte Tätigkeiten schreibt § 34a GewO die Sachkundeprüfung vor der IHK vor, zum Beispiel für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlass bei Diskotheken. Ob eine Stelle sie verlangt, steht in der Anzeige.
Kann ich als Quereinsteiger anfangen?
Ja, viele unserer Kolleginnen und Kollegen kommen aus anderen Berufen. Welche Voraussetzung eine Stelle hat, etwa die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO, steht in der Anzeige. Fragen Sie uns gern, wenn Sie unsicher sind.
Was ist die Bewacher-ID?
Alle Beschäftigten im Bewachungsgewerbe werden im bundesweiten Bewacherregister geführt und erhalten dort eine Bewacher-ID. Haben Sie schon eine, nennen Sie sie uns gern. Wenn nicht, melden wir Sie nach Ihrer Einstellung an.
Arbeit bei uns
Wie wird bezahlt?
Bei den Unternehmen der WIKING Sicherheit und Service gelten die Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Den Stundenlohn oder das Gehalt nennen wir in der jeweiligen Stellenanzeige.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Das hängt vom Einsatz ab. Wir arbeiten mit verschiedenen Schichtmodellen, im Sicherheitsdienst je nach Objekt auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Welche Zeiten zu einer Stelle gehören, steht in der Anzeige oder klären wir im Gespräch.
Wo arbeite ich?
Meist direkt bei unseren Auftraggebern, im Objekt vor Ort, und das an vielen Orten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Unsere Standorte in Berlin, Fredersdorf-Vogelsdorf, Beeskow und Schwerin sind Verwaltung und Einsatzleitung. Den genauen Einsatzort finden Sie in jeder Stellenanzeige.
Bekomme ich Arbeitskleidung?
Ja. Dienstkleidung, Ausrüstung und Dienstausweis stellen wir Ihnen kostenfrei.
Gibt es Teilzeit oder Minijobs?
Ja. Viele unserer Stellen sind in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob ausgeschrieben. Welche Arten möglich sind, steht in jeder Anzeige unter Beschäftigung.
Gibt es Zuschläge für Nacht und Wochenende?
Ja. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zahlen wir Zeitzuschläge, zum Beispiel 25 % am Sonntag und 50 % an Feiertagen. Die genauen Sätze stehen in der Anzeige.
Wie viel Urlaub habe ich?
Mindestens 26 Urlaubstage, mit steigender Betriebszugehörigkeit mehr.
Voraussetzungen im Detail
Brauche ich ein Führungszeugnis?
Ja. Für die Arbeit im Sicherheitsdienst setzen wir ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis voraus. Für manche Objekte kommt eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung hinzu, das steht dann in der Anzeige.
Brauche ich einen Führerschein?
Für den Revier- und Streifendienst brauchen Sie den Führerschein Klasse B, weil Sie mit dem Dienstfahrzeug mehrere Objekte anfahren. Für viele Stellen im Objektschutz oder am Empfang ist er nicht nötig.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen?
Sie brauchen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, am Empfang sehr gute. Sie schreiben Berichte, geben Auskunft und müssen sich in Notfällen sicher verständigen.
Brauche ich einen Erste-Hilfe-Nachweis?
Für viele Stellen ja. Haben Sie noch keinen, reicht oft die Bereitschaft, ihn zu erwerben. Das steht in der jeweiligen Anzeige.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 030 411 984 11 oder schreiben Sie an jobs@wiking-karriere.de.
![]()