Einstieg mit § 34a

Jobs mit Unterrichtung nach § 34a GewO

Für diese Stellen reicht die Unterrichtung nach § 34a GewO, eine Sachkundeprüfung ist nicht Voraussetzung. Ideal für den Einstieg in den Sicherheitsdienst.

Offene Stellen

Aktuelle Stellen mit Unterrichtung

8 offene Stellen

Unterrichtung

Was ist die Unterrichtung?

Die Unterrichtung nach § 34a GewO umfasst 40 Unterrichtsstunden bei der Industrie- und Handelskammer und endet ohne Prüfung.

Sie reicht für viele Aufgaben im Objektschutz und am Empfang. Für bestimmte Tätigkeiten, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, schreibt das Gesetz die Sachkundeprüfung vor. Was eine Stelle genau verlangt, steht in der Anzeige.

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